Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.030 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 1 Jurisdiktion
–Summe der Geldbeträge (0 Fälle mit Betrag)
–Größter Einzelfall
–Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 20250–
Q2 20251–
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20261–
Q3 20260–
Q4 20260–

2 Fälle

01.04.2026 The Management Corporation – Strata Title Plan No. 4869 (Riverfront Residences)MCST 4869: Anordnungen wegen fehlender Datenschutzvorgaben an den Hausverwalter SingapurAuftragsverarbeitung Anordnung

Die Eigentümergemeinschaft (Management Corporation) der Wohnanlage Riverfront Residences hatte bis März 2025 keinen Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer) benannt, keine eigenen Datenschutzregeln und ihrem Hausverwalter, der als Auftragsverarbeiter (data intermediary) für sie tätig war, keine Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten gemacht; im April 2025 schickte ein Beschäftigter des Verwalters Namen, Adressen und Hausgeldangaben zweier Eigentümer versehentlich an einen anderen Eigentümer. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte Verstöße gegen die Rechenschaftspflicht (Accountability Obligation) und die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest; in der Versendung eines Antrags auf eine außerordentliche Versammlung mit Namen und Unterschriften von 303 Eigentümern sah sie dagegen wegen vorrangigen Wohnungseigentumsrechts keinen Verstoß. Sie ordnete an, binnen 90 Tagen Richtlinien und Verfahren für die Datenverarbeitung durch den Verwalter einzuführen und diesem mitzuteilen; der Verwalter selbst hatte eine freiwillige Verpflichtungszusage abgegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Verwaltung an einen Dienstleister auslagert, bleibt verantwortlich und braucht einen eigenen Datenschutzbeauftragten, eigene Regeln und konkrete Vorgaben an den Dienstleister.

Bezug zu Schulung und Awareness

Empfänger vor dem Versand prüfen, sensible Anhänge schützen und Dienstleistern klare Vorgaben machen

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Sections 11(3) und 12(a) PDPA 2012 (Accountability Obligation); Section 24 i. V. m. Section 4(3) PDPA (Protection Obligation bei Einsatz eines Data Intermediary)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
07.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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19.05.2025 The Management Corporation – Strata Title Plan No. 4599 (The Scotts Tower)MCST 4599: Anordnungen nach abgelehntem Auskunftsersuchen zu Videoaufnahmen SingapurBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Eine an einem Verkehrsunfall neben der Wohnanlage beteiligte Person verlangte im April 2024 Zugang zu den Aufnahmen der Überwachungskameras; der Sicherheitsdienst konnte sie mangels Administratorzugang nicht sichern, das System überschrieb sie nach 17 Tagen, und die Eigentümergemeinschaft lehnte das Ersuchen danach unter Verweis auf Daten Dritter und das Wohnungseigentumsrecht ab. Die Datenschutzbehörde PDPC hielt eine pauschale Ablehnung für nicht gerechtfertigt (Dritte hätten unkenntlich gemacht werden können), traf zur Auskunftspflicht mangels noch vorhandener Aufnahmen aber keine Feststellung und stellte einen fahrlässigen Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht (Accountability Obligation) fest: kein Datenschutzbeauftragter, keine eigene Datenschutzrichtlinie (nur die des Verwalters) und keine Vorgaben an Verwalter und Sicherheitsdienst zu Auskunftsersuchen. Sie ordnete an, binnen 60 Tagen Richtlinien und ein Verfahren für Auskunftsersuchen zu Videoaufnahmen einzuführen und an Verwalter und Auftragnehmer weiterzugeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für Auskunftsersuchen zu Videoaufnahmen braucht es ein festes Verfahren, das die Aufnahmen vor dem automatischen Überschreiben sichert und Dritte unkenntlich macht, statt pauschal abzulehnen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auskunftsersuchen erkennen, betroffene Daten sofort sichern und fristgerecht bearbeiten

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Sections 11(3) und 12 PDPA 2012 (Accountability Obligation); geprüft auch Sections 21 und 22A PDPA (Auskunft, Aufbewahrung bei Ablehnung)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die Eigentümergemeinschaft benannte nach dem Vorfall einen Datenschutzbeauftragten.
Veröffentlicht
07.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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