Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

DatenschutzAutomobil Alle Filter entfernen
5Fälle aus 3 Jurisdiktionen
722.653 €Summe der Geldbeträge (3 Fälle mit Betrag)
582.573 €Größter Einzelfall: American Honda Motor Co., Inc.
125.083 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20231–
20240–
20251582.573 €
20263140.080 €

5 Fälle

25.03.2026 RENAULT COMMERCIAL ROUMANIE S.R.L.Cyberangriff über Dienstleister – Renault Commercial Roumanie zahlt 125.000 Euro RumänienAuftragsverarbeitung 125.083 €

Bei einem Angriff auf eine von einem Auftragsverarbeiter betriebene Anwendung wurden Daten einer sehr großen Zahl von Personen (u. a. Personenkennziffer, Führerschein- und Ausweisnummern, Fahrgestellnummern) abgegriffen und veröffentlicht. Die Aufsicht bemängelte fehlende Sicherheitsmaßnahmen und Wirksamkeitstests sowie die Auswahl eines Dienstleisters ohne ausreichende Garantien und verhängte 637.262,50 Lei (125.000 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Verantwortung für Kundendaten endet nicht beim Dienstleister – dessen Sicherheitsgarantien müssen vorab geprüft und laufend kontrolliert werden.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 i. V. m. Art. 28 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Veröffentlicht
25.03.2026

Originalbetrag 637.262,5 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.01.2026 Continental Automotive Products SRLExcel-Liste mit Krankschreibungen intern verteilt – Continental Automotive zahlt 15.000 Euro RumänienBeschäftigtendaten 14.997 €

Im Unternehmen wurde wiederholt eine Excel-Datei mit Daten aus ärztlichen Bescheinigungen aktueller und ehemaliger Beschäftigter intern verteilt; das Unternehmen meldete den Vorfall selbst. Die Aufsicht verhängte 25.455 Lei (5.000 Euro) wegen Verstoßes gegen Datenminimierung und Rechenschaftspflicht sowie 50.911 Lei (10.000 Euro) wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen und ordnete ein Überwachungs- und Kontrollverfahren an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesundheitsdaten von Beschäftigten gehören nicht in frei weitergeleitete Excel-Listen – Personalabteilungen brauchen feste Zugriffsgrenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Gesundheitsdaten von Beschäftigten, E-Mail-Verteiler

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c und Abs. 2, Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Veröffentlicht
19.01.2026

Originalbetrag 76.366 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.01.2026 General Motors LLC, General Motors Holdings LLC und OnStar, LLCGeneral Motors/OnStar: FTC-Anordnung nach Verkauf von Standort- und Fahrdaten USAWerbung und Einwilligung Anordnung

Die FTC hat ihre Anordnung gegen General Motors und OnStar endgültig erlassen. Nach dem Vorwurf der Behörde führte GM Kunden mit einem irreführenden Anmeldeprozess in den Dienst OnStar und die Funktion Smart Driver, erfasste präzise Standort- und Fahrverhaltensdaten aus Millionen Fahrzeugen und verkaufte sie ohne klare Information und ausdrückliche Einwilligung an Dritte, darunter Verbraucherauskunfteien. GM darf diese Daten fünf Jahre lang nicht an Verbraucherauskunfteien weitergeben und muss während der 20-jährigen Laufzeit vor Erhebung, Nutzung oder Weitergabe vernetzter Fahrzeugdaten eine ausdrückliche Einwilligung einholen, Auskunft und Löschung ermöglichen und das Abschalten der Standorterfassung anbieten; eine Geldzahlung sieht die Anordnung nicht vor. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Daten aus vernetzten Produkten dürfen erst nach verständlicher Information und ausdrücklicher Einwilligung an Dritte gehen – ein Häkchen im Anmeldeprozess ersetzt das nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung bei vernetzten Produkten; Weitergabe von Standort- und Nutzungsdaten

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Section 5(a) FTC Act, 15 U.S.C. § 45(a) (unlautere und irreführende Praktiken)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
14.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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07.03.2025 American Honda Motor Co., Inc.CPPA: 632.500 $ gegen Honda wegen erschwerter Datenschutzanträge USA, CABetroffenenrechte und Transparenz 582.573 €

Honda verlangte für Opt-out-Anträge übermäßig viele Angaben, nutzte ein Cookie-Tool ohne gleichwertige Wahlmöglichkeiten, erschwerte die Beauftragung von Bevollmächtigten und gab Daten ohne vorgeschriebene Verträge an Ad-Tech-Firmen weiter. Die Anordnung verlangt u. a. ein vereinfachtes Verfahren und Schulung der Beschäftigten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betroffenenrechte dürfen nicht durch Formularhürden oder asymmetrische Einwilligungsdialoge ausgehebelt werden.

Behörde / Gericht
California Privacy Protection Agency (CPPA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
12.03.2025

Originalbetrag 632.500 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.07.2023 ein japanischer AutomobilherstellerAutohersteller: Anleitung der Datenschutzbehörde nach zehn Jahren offener Fahrzeugdaten JapanDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Wegen einer falsch konfigurierten Cloud-Umgebung beim verbundenen Auftragnehmer, einer Konzerngesellschaft, waren Server zweier vernetzter Fahrzeugdienste des Herstellers rund zehn Jahre lang von außen einsehbar; betroffen waren Daten von etwa 2,3 Millionen Personen, darunter Fahrzeuggeräte-IDs, Fahrgestellnummern und Standortdaten. Der Hersteller hatte diese Daten mangels ausreichender Schulung der zuständigen Beschäftigten nicht als personenbezogen erkannt und den Auftragnehmer nicht auf Zugriffskontrollen geprüft. Die Behörde erteilte dem Unternehmen eine Anleitung (指導) nach Art. 147 APPI, Schulung, Zugriffskontrolle und Aufsicht über den Auftragnehmer zu verbessern und die eigenen Abhilfemaßnahmen umzusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Fahrgestellnummer und Standort sind personenbezogene Daten: Wer Cloud-Speicher konfiguriert, muss das wissen, und Auftragnehmer sind auf ihre Zugriffseinstellungen zu prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sichere Cloud-Konfiguration und Erkennen personenbezogener Daten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PPC, 個人情報保護委員会)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Act on the Protection of Personal Information (APPI, 個人情報の保護に関する法律) Art. 147 i. V. m. Art. 23 und Art. 25
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
12.07.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.07.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

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