Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Maßnahme- Sonstiges 5,22 Mio. € 62 % · 1 Fall
- Bußgeld 1,97 Mio. € 23 % · 11 Fälle
- Anordnung 1,09 Mio. € 13 % · 3 Fälle
- Gewinnabschöpfung 200.000 € 2 % · 1 Fall
- Verwarnung – 0 % · 1 Fall
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 1 | 200.000 € |
| 2024 | 2 | 875.189 € |
| 2025 | 3 | 190.175 € |
| 2026 | 11 | 7,22 Mio. € |
17 Fälle
03.09.2026 B&Q LimitedB&Q: öffentlich benannt wegen Mindestlohn-Unterzahlung von 4.530 Beschäftigten 530.980 €
In der 24. Benennungsrunde des National-Minimum-Wage-Programms wurde B&Q an erster Stelle genannt: Das Unternehmen hatte 4.530 Beschäftigten insgesamt 456.934,72 GBP zu wenig gezahlt (Zeitraum laut Liste 15. Mai 2020 bis 31. März 2025). Benannte Arbeitgeber mussten die Rückstände nachzahlen und erhielten zusätzlich Strafzahlungen, deren Höhe je Arbeitgeber nicht veröffentlicht wird (für die gesamte Runde rund 7 Mio. GBP). Der Betrag ist die angeordnete Nachzahlung, keine Geldbuße.
Mindestlohnfehler in der Lohnabrechnung betreffen schnell Tausende Beschäftigte und werden öffentlich gemacht.
Mindestlohnkonforme Lohnabrechnung
- Behörde / Gericht
- Department for Business, Innovation, Science and Trade / Fair Work Agency (Ermittlung: HM Revenue and Customs)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
Originalbetrag 456.934,72 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2026.
- DBT/Fair Work Agency: Nearly 660 employers announced as failing to pay the minimum wage (03.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Round 24 Naming Publication Spreadsheet (Liste der benannten Arbeitgeber) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.09.2026 SSM Investments LimitedImbissbetreiber SSM Investments: 90.000 NZD Strafe wegen Ausbeutung 45.501 €
Das Restaurant- und Imbissunternehmen mit Filialen in Auckland und Cromwell zahlte fünf Beschäftigten nicht den Mindestlohn, verweigerte Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitsentgelt, zog unzulässig Beträge vom Lohn ab und führte keine korrekten Lohn-, Arbeitszeit- und Urlaubsaufzeichnungen. Nachdem die Employment Relations Authority bereits Nachzahlungen von 147.001 NZD angeordnet hatte, verhängte sie nach Ermittlungen des Labour Inspectorate eine Strafe von 90.000 NZD gegen das Unternehmen. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Mindestlohn, Urlaubsentgelt und saubere Zeitaufzeichnungen sind Pflicht.
Mindestlohn, Urlaubsentgelt und zulässige Lohnabzüge
- Behörde / Gericht
- Employment Relations Authority (Verfahren des Labour Inspectorate, MBIE)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen räumte sein Fehlverhalten ein.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
Originalbetrag 90.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2026.
- Employment New Zealand (MBIE): Restaurant and owner fined $130,000 for exploiting workers (03.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.08.2026 Blumenzwiebel-Betrieb legte Stunden polnischer Saisonkräfte nicht offen – rund 95.600 € Bußgeld 95.588 €
Ein Lilien- und Tulpenzüchter mit durchschnittlich rund 50 (in der Spitze 75) Beschäftigten, bei dem polnische Arbeitsmigranten arbeiten (im Urteil anonymisiert), konnte für 18 Beschäftigte für September 2020 bis Februar 2021 keine ausreichenden Nachweise über gearbeitete Stunden und gezahlten Lohn vorlegen. Der Minister verhängte 2024 118.000 € (nach Einspruch 112.100 €); das Gericht senkte das Bußgeld u. a. wegen ergriffener Maßnahmen und überlanger Verfahrensdauer auf 95.587,50 €.
Wer Saisonkräfte beschäftigt, muss Stunden und Lohnzahlungen je Person lückenlos belegen können – fehlende Unterlagen werden je Beschäftigtem eigenständig mit Bußgeld belegt.
- Behörde / Gericht
- Rechtbank Noord-Nederland (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid / Nederlandse Arbeidsinspectie)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Art. 18b Abs. 2 Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (Wml)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Ermäßigung um 12,5 % für angemessene Maßnahmen, 5 % für Verzögerung und 2.500 € wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer.
- Rechtbank Noord-Nederland, ECLI:NL:RBNNE:2026:3722 vom 27.08.2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.08.2026 Fitnessstudiokette in Amsterdam (anonymisiert)Arbeidsinspectie: 316.875 Euro Bußgelder gegen Amsterdamer Fitnessstudiokette 316.875 €
Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Fitnessstudiokette in Amsterdam, die in der Mitteilung nicht namentlich genannt wird, Bußgelder von insgesamt 316.875 Euro. Für 25 ausländische Arbeitskräfte fehlte die erforderliche Arbeitserlaubnis bzw. kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, und bei drei Personen wurde die Identität nicht festgestellt (Wav, 234.375 Euro); wegen mangelhafter Aufzeichnungen ließ sich nicht prüfen, ob für alle Stunden der Mindestlohn gezahlt wurde (WML, 60.000 Euro), hinzu kam ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (22.500 Euro). Zusätzlich erhielt das Unternehmen zwei Warnungen, dass bei erneuten gleichartigen Verstößen die Arbeit vorsorglich stillgelegt werden kann.
Vor Arbeitsbeginn müssen Arbeitsberechtigung und Identität jeder Arbeitskraft geprüft und Arbeitszeiten lückenlos dokumentiert werden.
Prüfung der Arbeitsberechtigung und Dokumentation von Arbeitszeiten
- Behörde / Gericht
- Nederlandse Arbeidsinspectie
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (WML); Arbeidstijdenwet (ATW)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- Nederlandse Arbeidsinspectie: Sportschoolketen krijgt ruim 3 ton euro aan boetes Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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13.08.2026 Plattform für Freelancer und neun entleihende Unternehmen (anonymisiert)Arbeidsinspectie: Bußgelder gegen Freelance-Plattform und neun Entleiher 153.300 €
Die Nederlandse Arbeidsinspectie verhängte gegen eine Plattform für Freelancer und neun Unternehmen, die über sie ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitsberechtigung in Gastronomie und Bildung einsetzten, Bußgelder von insgesamt 153.300 Euro: nach der Wav 146.500 Euro (Plattform 66.000 Euro, die neun Entleiher je 4.000 bis 27.000 Euro, zusammen 80.500 Euro) und nach der Waadi 6.800 Euro (Plattform 3.400 Euro, zwei Entleiher 2.000 und 1.400 Euro). Die Plattform sah sich nur als Vermittlerin; die Arbeidsinspectie stufte sie nach der tatsächlichen Arbeitsweise als Arbeitgeberin im Sinne der weit gefassten Wav-Definition ein.
Plattformen, die Arbeitskräfte vermitteln, können nach dem tatsächlichen Ablauf als Arbeitgeber gelten und müssen die Arbeitsberechtigung prüfen; auch Entleiher haften.
Arbeitgeberpflichten von Vermittlungsplattformen und Entleihern
- Behörde / Gericht
- Nederlandse Arbeidsinspectie
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Wet arbeid vreemdelingen (Wav); Wet allocatie arbeidskrachten door intermediairs (Waadi)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 13.08.2026
- Nederlandse Arbeidsinspectie: Freelanceplatform en 9 bedrijven beboet voor illegale tewerkstelling Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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23.04.2026 12066424 Canada Inc.Zeitarbeitsfirma: 100.000 CA$ wegen nicht gezahlter Löhne 62.555 €
Nach Beschwerden stellte die Arbeitsinspektion bei der Zeitarbeitsfirma in Leamington u. a. offenen Mindestlohn fest; eine Prüfung für 2022 ergab, dass Hunderten Beschäftigten insgesamt 234.212 CA$ an regulärem Lohn, Feiertags- und Urlaubsgeld geschuldet wurden. Die Firma befolgte die Zahlungsanordnungen von 2023 nicht; im Abwesenheitsverfahren verhängte das Gericht 100.000 CA$ gegen die Firma (plus Opferzuschlag).
Wer behördliche Lohnnachzahlungsanordnungen ignoriert, riskiert eine empfindliche Strafe.
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Windsor (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 103(8), 106, 132, 136
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
Originalbetrag 100.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.04.2026.
- Ontario Newsroom, Court Bulletin zu 12066424 Canada Inc. (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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01.04.2026 Twelve Cupcakes Pte. Ltd.Twelve Cupcakes (Singapur): Verwarnung wegen unbezahlter Löhne für 80 Beschäftigte Verwarnung
Das Ministry of Manpower hat der Twelve Cupcakes Pte. Ltd. eine förmliche Verwarnung (stern warning) erteilt, weil 80 Beschäftigte nach der Schließung des Unternehmens am 29. Oktober 2025 ihren Lohn für die Zeit vom 1. bis 29. Oktober 2025 nicht erhielten. Die Muttergesellschaft Dhunseri Ventures Limited hatte die Liquidation wegen eines akuten Liquiditätsengpasses veranlasst; das Ministerium wertete den Fall als echte Betriebsaufgabe in finanzieller Notlage statt als bewusste Umgehung der Lohnpflicht und beließ es deshalb bei der Verwarnung.
Auch eine unvermeidbare Schließung entbindet nicht von der Lohnzahlung – frühzeitige Information von Beschäftigten, Gewerkschaft und Behörde verringert die Folgen für alle Seiten.
Lohnzahlungspflichten bei Betriebsschließung
- Behörde / Gericht
- Ministry of Manpower (MOM), Singapur
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Employment Act (EA), Singapur (fristgerechte Lohnzahlung)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Löhne bis einschließlich September 2025 trotz anhaltender Verluste vollständig gezahlt, Gewerkschaft noch am Tag der Kenntnis informiert, Liquidator bestellt; Lohnforderungen gehen im Insolvenzverfahren anderen ungesicherten Forderungen vor.
- Veröffentlicht
- 01.04.2026
- Stern Warning Issued to Twelve Cupcakes for Non-Payment of Salaries (Ministry of Manpower, 1 April 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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19.03.2026 Busy Bees Nurseries LimitedBusy Bees: 485.374 £ Mindestlohn-Nachzahlung an 9.056 Kita-Beschäftigte 561.854 €
Das britische Wirtschaftsministerium (Department for Business and Trade) hat den Kita-Betreiber Busy Bees Nurseries Limited in der 23. Runde des National Minimum Wage Naming Scheme öffentlich benannt. Nach den Ermittlungen von HMRC hatte das Unternehmen zwischen April 2017 und Oktober 2022 insgesamt 9.056 Beschäftigten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt und musste 485.374,05 £ nachzahlen – im Schnitt rund 54 £ pro Person. Die 389 in dieser Runde benannten Arbeitgeber erhielten laut Ministerium zusätzlich Strafzahlungen von zusammen rund 12,6 Mio. £; die Höhe je Unternehmen wird nicht veröffentlicht.
Wo viele Beschäftigte nahe am Mindestlohn verdienen, gehört ein regelmäßiger Abgleich der Lohnabrechnung mit den geltenden Mindestsätzen zur Pflicht – kleine Differenzen je Person summieren sich zu hohen Nachzahlungen und öffentlicher Benennung.
Mindestlohn-Compliance in der Lohnabrechnung
- Behörde / Gericht
- Department for Business and Trade (DBT) und HM Revenue & Customs (HMRC), National Minimum Wage Naming Scheme
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Britisches Mindestlohnrecht (National Minimum Wage / National Living Wage); National Minimum Wage Naming Scheme
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
Originalbetrag 485.374,05 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.
- Hundreds of employers handed penalties for illegally underpaying workers (DBT/HMRC/Fair Work Agency, 19 March 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- National Minimum Wage Naming Scheme: Round 23 – Full list of employers and arrears (DBT) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Busy Bees Nurseries Limited (03454787) – Full accounts made up to 31 December 2025, Note 5 Employees (Companies House) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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04.02.2026 Alco Harvesting LLC dba Bonipak Produce Inc. und verbundene UnternehmenBonipak: 6,175 Mio. $ für Erntehelfer wegen verschwiegener Lohnfortzahlung 5,22 Mio. €
Nach dem COVID-Tod eines Landarbeiters in einer Betriebsunterkunft klagte die Arbeitsbehörde 2021 gegen den Agrarbetrieb in Santa Maria: Mehr als 10.000 Landarbeiter, auch H-2A-Saisonkräfte, wurden nicht über ihren Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub informiert; hinzu kamen unbezahlte Fahrzeiten sowie Überstunden- und Mindestlohnverstöße. Der Vergleich über 6.175.000 $ (davon 4,2 Mio. $ direkt an Beschäftigte) enthält Aushang- und Berichtspflichten.
Informationspflichten gegenüber Saisonkräften sind kein Formalismus – wer Beschäftigte über Lohnfortzahlung im Unklaren lässt, haftet für die Folgen.
- Behörde / Gericht
- California Labor Commissioner's Office (Division of Labor Standards Enforcement)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- California Labor Code (Paid Sick Leave, COVID-19 Supplemental Paid Sick Leave, Mindestlohn, Überstunden)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 04.02.2026
Originalbetrag 6.175.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.01.2026 Logistikbetrieb: Bußgelder wegen Mindestlohn-, Melde- und Ausländerbeschäftigungsverstößen 13.731 €
Ein Logistik- und Transportbetrieb enthielt mehreren Beschäftigten von Juni bis Dezember 2023 insgesamt rund 2.000 € Mindestlohn vor, verletzte Melde- und Sofortmeldepflichten und beschäftigte im Juli/August 2023 einen Ausländer ohne Aufenthaltstitel. Die Bußgelder: 5.231 € (Mindestlohn), je 750 € (Meldepflichten) und 7.000 € (unerlaubte Ausländerbeschäftigung), zusammen 13.731 € (Datum = Veröffentlichung).
Schon kleine Lohnrückstände werden neben Melde- und Aufenthaltsverstößen einzeln geahndet – Personalprozesse bei Einstellung brauchen eine feste Checkliste.
Sofortmeldung und Prüfung von Arbeitserlaubnissen bei Einstellung
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG; § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV; § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 22.01.2026
- Zoll ahndet Mindestlohn- und Meldepflichtverstöße bei Logistikunternehmen (Hauptzollamt Karlsruhe) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.01.2026 Bulgarischer Bau-Subunternehmer: 215.000 € wegen Mindestlohnunterschreitung 215.000 €
Ein bulgarisches Bauunternehmen, das als Subunternehmer einer deutschen Firma zwischen Januar und Mai 2023 auf einer Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen arbeitete, zahlte unter dem Mindestlohn, zeichnete nur die Dauer, nicht Beginn und Ende der Arbeitszeit auf und meldete die Entsendung nicht an. Gegen das Unternehmen wurden rund 215.000 € festgesetzt, was dem durch die Unterschreitung erlangten wirtschaftlichen Vorteil entspricht; der im September 2025 erlassene Bescheid ist seit Ende 2025 rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung, Bescheiddatum nicht genau angegeben).
Generalunternehmer sollten Mindestlohn, Stundenaufzeichnungen und Entsendemeldungen ihrer ausländischen Subunternehmer aktiv prüfen; der wirtschaftliche Vorteil wird vollständig abgeschöpft.
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Singen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Mindestlohngesetz; Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Aufzeichnungs- und Meldepflichten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 09.01.2026
- Zeit, Geld, Meldepflicht – Zoll ahndet Verstöße mit sechsstelligem Bußgeld (Hauptzollamt Singen) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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13.11.2025 BSG: Firmenwagen ersetzt keinen Mindestlohn – Beitragsnachforderungen bestätigt Anordnung
Zwei Arbeitgeber vergüteten Teilzeitkräfte ausschließlich mit der Überlassung eines Firmenwagens. Das BSG bestätigte die Nachforderungen der Rentenversicherung: Der Sachbezug erfüllt den Mindestlohnanspruch nicht, Beiträge sind auf den geschuldeten Mindestlohn zu zahlen (B 12 BA 8/24 R, B 12 BA 6/23 R).
Vergütungsmodelle mit Sachbezügen gehören vor Einführung auf Mindestlohnfestigkeit geprüft – sonst drohen Beitragsnachforderungen für Jahre.
Mindestlohn nur in Geld – Sachbezüge in der Entgeltabrechnung
- Behörde / Gericht
- Bundessozialgericht, 12. Senat (Betriebsprüfung: Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 1 MiLoG; § 28p SGB IV (Betriebsprüfung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Veröffentlicht
- 14.11.2025
- Gesetzlicher Mindestlohn – Keine Erfüllung durch Firmenwagen (Bundessozialgericht) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.07.2025 Well Sushi LimitedWell Sushi (Neuseeland): 30.000 NZ$ Strafe wegen Mindestlohn- und Urlaubsverstößen 15.350 €
Auf Antrag eines Labour Inspector verhängte die Employment Relations Authority gegen die Well Sushi Limited eine an die Staatskasse zu zahlende Strafe von 30.000 NZ$. Das Unternehmen hatte eingeräumt, einem mit Arbeitsvisum beschäftigten Mitarbeiter nicht für alle Stunden den Mindestlohn gezahlt, Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitsansprüche falsch abgerechnet und Arbeitszeiten und Löhne nicht vollständig aufgezeichnet zu haben; Rückstände von insgesamt 53.940,03 NZ$ waren nach einer Einigung bereits gezahlt. Gegen die mitbeteiligte Hutt Food Limited wurden wegen Fristablaufs keine Strafen beantragt.
Lückenhafte Zeitaufzeichnungen sind kein Formfehler: Sie ziehen falsche Lohn- und Urlaubsabrechnungen nach sich – gerade bei Beschäftigten mit Arbeitsvisum.
Arbeitszeiterfassung als Grundlage korrekter Lohn- und Urlaubsabrechnung
- Behörde / Gericht
- Employment Relations Authority, Wellington (Antrag: Labour Inspector, Ministry of Business, Innovation and Employment)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Employment Relations Act 2000 (ss. 130, 135), Minimum Wage Act 1983 (s. 6), Holidays Act 2003 (u. a. ss. 16, 24, 25, 28A, 40, 49, 50, 60, 71, 72, 81)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Einigung ohne Verhandlung, vollständige Nachzahlung, geänderte Abrechnungsprozesse und keine früheren Verstöße; die Behörde senkte die rechnerischen 40.000 NZ$ deshalb auf 30.000 NZ$.
Originalbetrag 30.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.
- A Labour Inspector v Hutt Food Limited, Well Sushi Limited and Anor, [2025] NZERA 404 (Employment Relations Authority, Determination 9 July 2025) Entscheidung einer Behörde
- ERA Determinations Database – LABOUR INSPECTOR v HUTT FOOD LIMITED and Ors, [2025] NZERA 404 (Main Category: Penalty) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.03.2025 Ontario International College Inc.Privatcollege: 270.000 CA$ für ignorierte Lohnzahlungsanordnungen 174.825 €
Das College zahlte 14 Beschäftigten Löhne von fast 185.000 CA$ nicht und ignorierte die Zahlungsanordnungen der Arbeitsinspektion aus 2019/2020. Das Gericht verhängte 270.000 CA$ gegen das Unternehmen, zusätzlich zu den offenen Löhnen.
Offene Lohnforderungen verschwinden nicht; die Strafe kommt zur Nachzahlung hinzu.
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Toronto (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 103(8), 106, 132, 136
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 28.05.2025
Originalbetrag 270.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.03.2025.
- Ontario Newsroom, Court Bulletin zu Ontario International College Inc. (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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06.02.2024 drei kanadische GesellschaftenOttawa: 545.000 CAD gegen drei Gesellschaften wegen missachteter Lohnanordnungen 375.189 €
Das Provincial Offences Court in Ottawa verurteilte in einem Verfahren in Abwesenheit drei nummerierte Gesellschaften, die unter einem gemeinsamen Handelsnamen auftraten, wegen Verstößen gegen den Employment Standards Act. Ein Employment Standards Officer des Arbeitsministeriums hatte festgestellt, dass sieben Beschäftigten rund 340.000 CAD Lohn zustanden; weder die Zahlungsanordnungen noch zwei Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen wurden befolgt. Die Geldstrafen gegen die Gesellschaften betragen zusammen 545.000 CAD; hinzu kommt ein gesetzlicher Opferzuschlag von 25 %. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Wer behördliche Lohnzahlungsanordnungen ignoriert, macht aus einer offenen Lohnforderung ein Strafverfahren.
Umgang mit behördlichen Lohnanordnungen und Auskunftsverlangen
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Ottawa (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 132, 136, 91(8)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 27.03.2024
Originalbetrag 545.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.02.2024.
- Ontario Newsroom, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.02.2026 · Direktlink
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30.01.2024 Gemüsebaubetrieb prellt Erntehelfer um Mindestlohn: rund 500.000 € Bußgeld und Einziehung 500.000 €
Ein Gemüsebaubetrieb zahlte Erntehelfern den tariflichen Mindestlohn nicht; der Fehlbetrag lag bei knapp 300.000 €. Die Ermittlungen stützten sich auf Befragungen mit Dolmetschern und die Auswertung von Arbeitszeit- und Erntemengendaten. Verhängt wurden Bußgelder von rund 200.000 €, zusätzlich wurden rund 300.000 € Tatertrag eingezogen (Datum = Veröffentlichung).
Akkord- und Mengenlöhne in der Saisonarbeit müssen je Stunde den Mindestlohn erreichen; Abzüge für Unterkunft und Arbeitsmittel werden genau geprüft.
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Mindestlohn- bzw. Tarifrecht (tariflich bestimmter Mindestlohn); Einziehung des Tatertrags
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 30.01.2024
- Zoll, Presse (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.01.2026 · Direktlink
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15.06.2023 ein deutscher FußballvereinZoll München: rund 200.000 € Einziehung gegen Fußballverein wegen Mindestlohn 200.000 €
Ein Fußballverein beschäftigte in seinem Nachwuchsleistungszentrum von 2016 bis 2021 Kräfte auf 450-Euro-Basis, die tatsächlich weit mehr Stunden leisteten; Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten wurden verletzt. Das Hauptzollamt München erließ einen Einziehungsbescheid über rund 200.000 €; zusätzlich werden rund 45.500 € Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge nachgefordert.
Bei Minijobs zählt die tatsächlich geleistete Arbeitszeit; wer mehr Stunden zulässt als vertraglich vereinbart, muss sie erfassen und mit Mindestlohn bezahlen.
Minijobs: tatsächliche Stunden statt vertraglicher Stunden zählen
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt München
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Mindestlohngesetz (Mindestlohn, Aufzeichnungspflicht); Einziehungsbescheid
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 15.06.2023
- Zoll, Presse (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.06.2025 · Direktlink