Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Maßnahme- Sonstiges 5,22 Mio. € 81 % · 1 Fall
- Bußgeld 1,2 Mio. € 19 % · 6 Fälle
- Anordnung — 0 % · 1 Fall
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 1 | 500.000 € |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 1 | 265.475 € |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 1 | — |
| Q1 2026 | 3 | 5,47 Mio. € |
| Q2 2026 | 1 | 93.832 € |
| Q3 2026 | 1 | 95.588 € |
8 Fälle
27.08.2026 Blumenzwiebel-Betrieb legte Stunden polnischer Saisonkräfte nicht offen – rund 95.600 € Bußgeld 95.588 €
Ein Lilien- und Tulpenzüchter mit durchschnittlich rund 50 (in der Spitze 75) Beschäftigten, bei dem polnische Arbeitsmigranten arbeiten (im Urteil anonymisiert), konnte für 18 Beschäftigte für September 2020 bis Februar 2021 keine ausreichenden Nachweise über gearbeitete Stunden und gezahlten Lohn vorlegen. Der Minister verhängte 2024 118.000 € (nach Einspruch 112.100 €); das Gericht senkte das Bußgeld u. a. wegen ergriffener Maßnahmen und überlanger Verfahrensdauer auf 95.587,50 €.
Wer Saisonkräfte beschäftigt, muss Stunden und Lohnzahlungen je Person lückenlos belegen können – fehlende Unterlagen werden je Beschäftigtem eigenständig mit Bußgeld belegt.
- Behörde / Gericht
- Rechtbank Noord-Nederland (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid / Nederlandse Arbeidsinspectie)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Art. 18b Abs. 2 Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (Wml)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Ermäßigung um 12,5 % für angemessene Maßnahmen, 5 % für Verzögerung und 2.500 € wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer.
- Rechtbank Noord-Nederland, ECLI:NL:RBNNE:2026:3722 vom 27.08.2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.04.2026 12066424 Canada Inc.Zeitarbeitsfirma und Direktor: 150.000 CA$ wegen nicht gezahlter Löhne 93.832 €
Nach Beschwerden stellte die Arbeitsinspektion bei der Zeitarbeitsfirma in Leamington u. a. offenen Mindestlohn fest; eine Prüfung für 2022 ergab, dass Hunderten Beschäftigten insgesamt 234.212 CA$ an regulärem Lohn, Feiertags- und Urlaubsgeld geschuldet wurden. Firma und Direktor befolgten die Zahlungsanordnungen von 2023 nicht; im Abwesenheitsverfahren verhängte das Gericht 100.000 CA$ gegen die Firma und 50.000 CA$ gegen den Direktor (plus Opferzuschlag).
Wer behördliche Lohnnachzahlungsanordnungen ignoriert, riskiert neben der Firmenstrafe die persönliche Haftung der Geschäftsleitung.
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Windsor (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 103(8), 106, 132, 136
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Direktor Son-Van Duong persönlich mit 50.000 CA$ bestraft.
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
Originalbetrag 150.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.04.2026.
- Temporary Help Agency and Director Fined $150,000 Total for Failing to Pay Wages (Ontario Newsroom, Court Bulletin) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.02.2026 Alco Harvesting LLC dba Bonipak Produce Inc. und verbundene UnternehmenBonipak: 6,175 Mio. $ für Erntehelfer wegen verschwiegener Lohnfortzahlung 5,22 Mio. €
Nach dem COVID-Tod eines Landarbeiters in einer Betriebsunterkunft klagte die Arbeitsbehörde 2021 gegen den Agrarbetrieb in Santa Maria: Mehr als 10.000 Landarbeiter, auch H-2A-Saisonkräfte, wurden nicht über ihren Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub informiert; hinzu kamen unbezahlte Fahrzeiten sowie Überstunden- und Mindestlohnverstöße. Der Vergleich über 6.175.000 $ (davon 4,2 Mio. $ direkt an Beschäftigte) enthält Aushang- und Berichtspflichten.
Informationspflichten gegenüber Saisonkräften sind kein Formalismus – wer Beschäftigte über Lohnfortzahlung im Unklaren lässt, haftet für die Folgen.
- Behörde / Gericht
- California Labor Commissioner's Office (Division of Labor Standards Enforcement)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- California Labor Code (Paid Sick Leave, COVID-19 Supplemental Paid Sick Leave, Mindestlohn, Überstunden)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 04.02.2026
Originalbetrag 6.175.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.01.2026 Logistikbetrieb: Bußgelder wegen Mindestlohn-, Melde- und Ausländerbeschäftigungsverstößen 13.731 €
Ein Logistik- und Transportbetrieb enthielt mehreren Beschäftigten von Juni bis Dezember 2023 insgesamt rund 2.000 € Mindestlohn vor, verletzte Melde- und Sofortmeldepflichten und beschäftigte im Juli/August 2023 einen Ausländer ohne Aufenthaltstitel. Die Bußgelder: 5.231 € (Mindestlohn), je 750 € (Meldepflichten) und 7.000 € (unerlaubte Ausländerbeschäftigung), zusammen 13.731 € (Datum = Veröffentlichung).
Schon kleine Lohnrückstände werden neben Melde- und Aufenthaltsverstößen einzeln geahndet – Personalprozesse bei Einstellung brauchen eine feste Checkliste.
Sofortmeldung und Prüfung von Arbeitserlaubnissen bei Einstellung
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG; § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV; § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 22.01.2026
- Zoll ahndet Mindestlohn- und Meldepflichtverstöße bei Logistikunternehmen (Hauptzollamt Karlsruhe) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.01.2026 Bulgarischer Bau-Subunternehmer: 232.500 € wegen Mindestlohnunterschreitung 232.500 €
Ein bulgarisches Bauunternehmen, das als Subunternehmer einer deutschen Firma zwischen Januar und Mai 2023 auf einer Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen arbeitete, zahlte unter dem Mindestlohn, zeichnete nur die Dauer, nicht Beginn und Ende der Arbeitszeit auf und meldete die Entsendung nicht an. Die im September 2025 erlassenen, seit Ende 2025 rechtskräftigen Bescheide belaufen sich auf 232.500 € – davon 215.000 € Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils und 17.500 € gegen den Geschäftsführer (Datum = Veröffentlichung, Bescheiddatum nicht genau angegeben).
Generalunternehmer sollten Mindestlohn, Stundenaufzeichnungen und Entsendemeldungen ihrer ausländischen Subunternehmer aktiv prüfen – der wirtschaftliche Vorteil wird vollständig abgeschöpft.
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Singen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Mindestlohngesetz; Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Aufzeichnungs- und Meldepflichten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Gesondertes Bußgeld von 17.500 € gegen den Geschäftsführer.
- Veröffentlicht
- 09.01.2026
- Zeit, Geld, Meldepflicht – Zoll ahndet Verstöße mit sechsstelligem Bußgeld (Hauptzollamt Singen) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.11.2025 BSG: Firmenwagen ersetzt keinen Mindestlohn – Beitragsnachforderungen bestätigt Anordnung
Zwei Arbeitgeber vergüteten Teilzeitkräfte ausschließlich mit der Überlassung eines Firmenwagens. Das BSG bestätigte die Nachforderungen der Rentenversicherung: Der Sachbezug erfüllt den Mindestlohnanspruch nicht, Beiträge sind auf den geschuldeten Mindestlohn zu zahlen (B 12 BA 8/24 R, B 12 BA 6/23 R).
Vergütungsmodelle mit Sachbezügen gehören vor Einführung auf Mindestlohnfestigkeit geprüft – sonst drohen Beitragsnachforderungen für Jahre.
Mindestlohn nur in Geld – Sachbezüge in der Entgeltabrechnung
- Behörde / Gericht
- Bundessozialgericht, 12. Senat (Betriebsprüfung: Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 1 MiLoG; § 28p SGB IV (Betriebsprüfung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Veröffentlicht
- 14.11.2025
- Gesetzlicher Mindestlohn – Keine Erfüllung durch Firmenwagen (Bundessozialgericht) Pressemitteilung eines Gerichts
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28.03.2025 Ontario International College Inc.Privatcollege und Direktor: 410.000 CA$ für ignorierte Lohnzahlungsanordnungen 265.475 €
Das College zahlte 14 Beschäftigten Löhne von fast 185.000 CA$ nicht und ignorierte die Zahlungsanordnungen der Arbeitsinspektion aus 2019/2020; auch der Direktor zahlte nicht. Das Gericht verhängte 270.000 CA$ gegen das Unternehmen und 140.000 CA$ gegen den Direktor, zusätzlich zu den offenen Löhnen.
Offene Lohnforderungen verschwinden nicht – die Strafe kommt zur Nachzahlung hinzu und trifft auch die Geschäftsleitung persönlich.
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Toronto (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Employment Standards Act, 2000 (Ontario), ss. 103(8), 106, 132, 136
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Direktor Anchuan Jiang persönlich mit 140.000 CA$ bestraft.
- Veröffentlicht
- 28.05.2025
Originalbetrag 410.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.03.2025.
- Toronto-based Company and Its Director Fined $410,000 for Failure to Pay Wages (Ontario Newsroom, Court Bulletin) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.01.2024 Gemüsebaubetrieb prellt Erntehelfer um Mindestlohn: rund 500.000 € Bußgeld und Einziehung 500.000 €
Ein Gemüsebaubetrieb zahlte Erntehelfern den tariflichen Mindestlohn nicht; der Fehlbetrag lag bei knapp 300.000 €. Die Ermittlungen stützten sich auf Befragungen mit Dolmetschern und die Auswertung von Arbeitszeit- und Erntemengendaten. Verhängt wurden Bußgelder von rund 200.000 €, zusätzlich wurden rund 300.000 € Tatertrag eingezogen (Datum = Veröffentlichung).
Akkord- und Mengenlöhne in der Saisonarbeit müssen je Stunde den Mindestlohn erreichen; Abzüge für Unterkunft und Arbeitsmittel werden genau geprüft.
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Mindestlohn- bzw. Tarifrecht (tariflich bestimmter Mindestlohn); Einziehung des Tatertrags
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 30.01.2024
- Erntehelfer um Mindestlohn betrogen (Hauptzollamt Karlsruhe) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink