Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 1.370 Fälle aus 35 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
—Summe der Geldbeträge (0 Fälle mit Betrag)
—Größter Einzelfall
—Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Havindustritilsynet (Havtil) 1 Fall 100 % ·

Wofür?

nach Unterthema
  1. Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 1 Fall 100 % ·

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Energie und Versorgung 1 Fall 100 % ·

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20251—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

1 Fall

20.06.2025 EquinorEquinor: Havtil-Anordnung nach Gesundheitssymptomen bei Arbeiten in Hammerfest LNG NorwegenArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle Anordnung

Havindustritilsynet (Havtil) ordnete gegenüber Equinor an, vor der Wiederaufnahme von Arbeiten im Bereich L201 der Anlage Hammerfest LNG deren volle Vertretbarkeit sicherzustellen und zu dokumentieren, einschließlich fachlicher Analysen der Expositionsbedingungen am Arbeitsplatz. Anlass waren drei Vorfälle zwischen Juni 2024 und Juni 2025 im Projekt Snøhvit Future, nach denen Beschäftigte Symptome zeigten – nach dem ersten suchten 17 Personen die Notfallambulanz auf; Equinors eigene Kriterien für die Wiederaufnahme hielt die Behörde für unzureichend.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach wiederholten gesundheitlichen Vorfällen sollte die Arbeit erst wieder aufgenommen werden, wenn die Expositionsbedingungen fachlich analysiert sind und die Ergebnisse auch von den beteiligten Auftragnehmern umgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exposition am Arbeitsplatz und sichere Wiederaufnahme von Arbeiten

Behörde / Gericht
Havindustritilsynet (Havtil)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
§ 69 i. V. m. § 10 rammeforskriften; §§ 11, 16 und 18 styringsforskriften
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
20.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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