Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

8Fälle aus 1 Jurisdiktion
797.547 €Summe der Geldbeträge (5 Fälle mit Betrag)
35.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) 513.731 € 64 % · 2 Fälle
  2. Hauptzollamt Singen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) 232.500 € 29 % · 1 Fall
  3. Hauptzollamt Lörrach (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) 35.000 € 4 % · 1 Fall
  4. Amtsgericht Kenzingen / Hauptzollamt Lörrach (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) 16.316 € 2 % · 1 Fall
  5. Amtsgericht Karlsruhe (Ermittlung: Hauptzollamt Karlsruhe, FKS) — 0 % · 1 Fall
  6. Bundessozialgericht, 12. Senat (Betriebsprüfung: Deutsche Rentenversicherung Bund) — 0 % · 1 Fall
  7. Landgericht München I, 6. Strafkammer (Ermittlung: Hauptzollamt Rosenheim, FKS Weilheim) — 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. Mindestlohn und Schwarzarbeit 797.547 € 100 % · 8 Fälle

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Lebensmittel und Landwirtschaft 500.000 € 63 % · 1 Fall
  2. Bau und Immobilien 248.816 € 31 % · 3 Fälle
  3. Transport, Logistik und Schifffahrt 48.731 € 6 % · 3 Fälle
  4. Sonstige — 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20241500.000 €
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20251—
Q3 20251—
Q4 20251—
Q1 20263262.547 €
Q2 20260—
Q3 2026135.000 €

8 Fälle

12.08.2026 40 Lkw-Fahrer als Scheinwerkvertrag entliehen: 35.000 € Bußgeld für Transportfirmen DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 35.000 €

Ein deutscher Transportunternehmer setzte 40 ausländische Fahrer zweier verbundener litauischer Fuhrunternehmen unter seiner alleinigen Weisung ein; die Überlassung war als Werkvertrag getarnt, eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit fehlte. Rechtskräftige Bußgelder: 20.000 € gegen die litauische Geschäftsführerin, 15.000 € gegen den deutschen Entleiher (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Entscheidend ist die gelebte Praxis: Wer fremde Fahrer wie eigene einsetzt und anweist, betreibt Arbeitnehmerüberlassung – egal, was im Vertrag steht.

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Lörrach (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Überlassung ohne Erlaubnis)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Haftung von Führungskräften
Bußgelder gegen die Geschäftsführerin des Verleihers und den Entleiher persönlich.
Veröffentlicht
12.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.02.2026 15 Bauarbeiter nicht angemeldet: Geldstrafe und Bußgeld für Geschäftsführer DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 16.316 €

Eine rumänische Baufirma setzte als Subunternehmer eines Düsseldorfer Auftraggebers auf einer Baustelle im Landkreis Emmendingen 15 Arbeiter ein, ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden; Schaden rund 85.000 €. Gegen den Geschäftsführer ergingen ein rechtskräftiger Strafbefehl über 15.000 € und ein Bußgeld von 1.316 € (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ausländische Kräfte einsetzt, muss die Sozialversicherung im Herkunftsland (A1-Bescheinigung) belegen können – sonst gilt deutsches Beitragsrecht.

Behörde / Gericht
Amtsgericht Kenzingen / Hauptzollamt Lörrach (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt); SGB IV (Meldepflichten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer persönlich per Strafbefehl verurteilt.
Veröffentlicht
23.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.01.2026 Logistikbetrieb: Bußgelder wegen Mindestlohn-, Melde- und Ausländerbeschäftigungsverstößen DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 13.731 €

Ein Logistik- und Transportbetrieb enthielt mehreren Beschäftigten von Juni bis Dezember 2023 insgesamt rund 2.000 € Mindestlohn vor, verletzte Melde- und Sofortmeldepflichten und beschäftigte im Juli/August 2023 einen Ausländer ohne Aufenthaltstitel. Die Bußgelder: 5.231 € (Mindestlohn), je 750 € (Meldepflichten) und 7.000 € (unerlaubte Ausländerbeschäftigung), zusammen 13.731 € (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon kleine Lohnrückstände werden neben Melde- und Aufenthaltsverstößen einzeln geahndet – Personalprozesse bei Einstellung brauchen eine feste Checkliste.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sofortmeldung und Prüfung von Arbeitserlaubnissen bei Einstellung

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 1 Nr. 11 MiLoG; § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV; § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.01.2026 Bulgarischer Bau-Subunternehmer: 232.500 € wegen Mindestlohnunterschreitung DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 232.500 €

Ein bulgarisches Bauunternehmen, das als Subunternehmer einer deutschen Firma zwischen Januar und Mai 2023 auf einer Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen arbeitete, zahlte unter dem Mindestlohn, zeichnete nur die Dauer, nicht Beginn und Ende der Arbeitszeit auf und meldete die Entsendung nicht an. Die im September 2025 erlassenen, seit Ende 2025 rechtskräftigen Bescheide belaufen sich auf 232.500 € – davon 215.000 € Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils und 17.500 € gegen den Geschäftsführer (Datum = Veröffentlichung, Bescheiddatum nicht genau angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Generalunternehmer sollten Mindestlohn, Stundenaufzeichnungen und Entsendemeldungen ihrer ausländischen Subunternehmer aktiv prüfen – der wirtschaftliche Vorteil wird vollständig abgeschöpft.

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Singen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Mindestlohngesetz; Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Aufzeichnungs- und Meldepflichten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Gesondertes Bußgeld von 17.500 € gegen den Geschäftsführer.
Veröffentlicht
09.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.11.2025 BSG: Firmenwagen ersetzt keinen Mindestlohn – Beitragsnachforderungen bestätigt DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit Anordnung

Zwei Arbeitgeber vergüteten Teilzeitkräfte ausschließlich mit der Überlassung eines Firmenwagens. Das BSG bestätigte die Nachforderungen der Rentenversicherung: Der Sachbezug erfüllt den Mindestlohnanspruch nicht, Beiträge sind auf den geschuldeten Mindestlohn zu zahlen (B 12 BA 8/24 R, B 12 BA 6/23 R).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vergütungsmodelle mit Sachbezügen gehören vor Einführung auf Mindestlohnfestigkeit geprüft – sonst drohen Beitragsnachforderungen für Jahre.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mindestlohn nur in Geld – Sachbezüge in der Entgeltabrechnung

Behörde / Gericht
Bundessozialgericht, 12. Senat (Betriebsprüfung: Deutsche Rentenversicherung Bund)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 1 MiLoG; § 28p SGB IV (Betriebsprüfung)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Veröffentlicht
14.11.2025

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28.08.2025 Taxiunternehmer manipulierte Schichtzettel: Bewährungsstrafe, 440.000 € Schaden DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit Freiheitsstrafe

Ein Taxiunternehmer aus dem Landkreis Karlsruhe, der auch ein Café betrieb, ließ Taxifahrer Schichtzettel unvollständig ausfüllen, vernichtete aufbewahrungspflichtige Unterlagen und führte Sozialversicherungsbeiträge von über 440.000 € nicht ab; zudem beantragte er zu Unrecht Kurzarbeitergeld. Rechtskräftig: 1 Jahr 4 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, 120 Stunden gemeinnützige Arbeit und Schadenswiedergutmachung (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvollständige Arbeitszeitnachweise sind im Taxi- und Transportgewerbe der erste Ansatzpunkt der FKS – die Zeiterfassung muss lückenlos und manipulationssicher sein.

Behörde / Gericht
Amtsgericht Karlsruhe (Ermittlung: Hauptzollamt Karlsruhe, FKS)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 266a StGB (126 Fälle)
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Haftung von Führungskräften
Unternehmer persönlich verurteilt.
Veröffentlicht
28.08.2025

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20.05.2025 Stuckateurbetrieb: 7,85 Mio. € Schwarzlohn-Schaden, über vier Jahre Haft DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit Freiheitsstrafe

Ein Münchner Stuckateurmeister, dessen auf Stuckfassaden spezialisierter Betrieb zeitweise bis zu 60 Beschäftigte hatte, zahlte über Jahre Schwarzlöhne und verschleierte sie mit Scheinrechnungen angeblicher italienischer Subunternehmer; der aufgedeckte Schaden für die öffentlichen Kassen beträgt 7,85 Mio. €. Das Landgericht München I verurteilte ihn rechtskräftig zu 4 Jahren und 3 Monaten, einen Vorarbeiter wegen Beihilfe zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwarzlohnsysteme fliegen über Jahre gerechnet auf – der Schaden summiert sich, und auch Mitarbeiter, die mitmachen, werden bestraft.

Behörde / Gericht
Landgericht München I, 6. Strafkammer (Ermittlung: Hauptzollamt Rosenheim, FKS Weilheim)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt); § 370 AO (Steuerhinterziehung)
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
50 bis 249
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Inhaber und Vorarbeiter persönlich zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Veröffentlicht
09.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.01.2024 Gemüsebaubetrieb prellt Erntehelfer um Mindestlohn: rund 500.000 € Bußgeld und Einziehung DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 500.000 €

Ein Gemüsebaubetrieb zahlte Erntehelfern den tariflichen Mindestlohn nicht; der Fehlbetrag lag bei knapp 300.000 €. Die Ermittlungen stützten sich auf Befragungen mit Dolmetschern und die Auswertung von Arbeitszeit- und Erntemengendaten. Verhängt wurden Bußgelder von rund 200.000 €, zusätzlich wurden rund 300.000 € Tatertrag eingezogen (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Akkord- und Mengenlöhne in der Saisonarbeit müssen je Stunde den Mindestlohn erreichen; Abzüge für Unterkunft und Arbeitsmittel werden genau geprüft.

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Mindestlohn- bzw. Tarifrecht (tariflich bestimmter Mindestlohn); Einziehung des Tatertrags
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
30.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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