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Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika und Asien-Pazifik: 1.845 Fälle aus 38 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
15.350 €Summe der Geldbeträge
15.350 €Größter Einzelfall: Well Sushi Limited
15.350 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 20250–
Q2 20250–
Q3 2025115.350 €
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

09.07.2025 Well Sushi LimitedWell Sushi (Neuseeland): 30.000 NZ$ Strafe wegen Mindestlohn- und Urlaubsverstößen NeuseelandMindestlohn und Schwarzarbeit 15.350 €

Auf Antrag eines Labour Inspector verhängte die Employment Relations Authority gegen die Well Sushi Limited eine an die Staatskasse zu zahlende Strafe von 30.000 NZ$. Das Unternehmen hatte eingeräumt, einem mit Arbeitsvisum beschäftigten Mitarbeiter nicht für alle Stunden den Mindestlohn gezahlt, Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitsansprüche falsch abgerechnet und Arbeitszeiten und Löhne nicht vollständig aufgezeichnet zu haben; Rückstände von insgesamt 53.940,03 NZ$ waren nach einer Einigung bereits gezahlt. Gegen die mitbeteiligte Hutt Food Limited wurden wegen Fristablaufs keine Strafen beantragt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lückenhafte Zeitaufzeichnungen sind kein Formfehler: Sie ziehen falsche Lohn- und Urlaubsabrechnungen nach sich – gerade bei Beschäftigten mit Arbeitsvisum.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeitszeiterfassung als Grundlage korrekter Lohn- und Urlaubsabrechnung

Behörde / Gericht
Employment Relations Authority, Wellington (Antrag: Labour Inspector, Ministry of Business, Innovation and Employment)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Employment Relations Act 2000 (ss. 130, 135), Minimum Wage Act 1983 (s. 6), Holidays Act 2003 (u. a. ss. 16, 24, 25, 28A, 40, 49, 50, 60, 71, 72, 81)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Einigung ohne Verhandlung, vollständige Nachzahlung, geänderte Abrechnungsprozesse und keine früheren Verstöße; die Behörde senkte die rechnerischen 40.000 NZ$ deshalb auf 30.000 NZ$.

Originalbetrag 30.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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