Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

4Fälle aus 3 Jurisdiktionen
624.838 €Summe der Geldbeträge
56.794 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20241500.000 €
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 2025111.250 €
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20262113.588 €

4 Fälle

21.09.2026 Gildas-Hersteller beschäftigte systematisch Arbeitskräfte ohne Erlaubnis – 18.000 € Geldstrafe SpanienMindestlohn und Schwarzarbeit 18.000 €

Der Inhaber eines Betriebs in Bizkaia, der baskische Gildas herstellt und vertreibt, beschäftigte von Dezember 2018 bis Mai 2021 wiederholt ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitserlaubnis und senkte so Lohn- und Sozialkosten. Das TSJPV bestätigte die Verurteilung der Audiencia de Bizkaia wegen eines Delikts gegen die Rechte der Arbeitnehmer: 18.000 € Geldstrafe und 2.500 € Entschädigung je klagendem Arbeitnehmer; eine frühere Verwaltungssanktion gegen das Unternehmen steht dem nicht entgegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verwaltungsbußgelder schützen nicht vor Strafverfolgung – systematische Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis wird in Spanien als Straftat des Inhabers verfolgt.

Behörde / Gericht
Tribunal Superior de Justicia del País Vasco (TSJPV; Vorinstanz: Audiencia Provincial de Bizkaia)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Art. 311 bis a) Código Penal (Delitos contra los derechos de los trabajadores)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Haftung von Führungskräften
Inhaber persönlich strafrechtlich verurteilt; zuvor bereits Verwaltungssanktionen gegen das Unternehmen.
Veröffentlicht
21.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.08.2026 Blumenzwiebel-Betrieb legte Stunden polnischer Saisonkräfte nicht offen – rund 95.600 € Bußgeld NiederlandeMindestlohn und Schwarzarbeit 95.588 €

Ein Lilien- und Tulpenzüchter mit durchschnittlich rund 50 (in der Spitze 75) Beschäftigten, bei dem polnische Arbeitsmigranten arbeiten (im Urteil anonymisiert), konnte für 18 Beschäftigte für September 2020 bis Februar 2021 keine ausreichenden Nachweise über gearbeitete Stunden und gezahlten Lohn vorlegen. Der Minister verhängte 2024 118.000 € (nach Einspruch 112.100 €); das Gericht senkte das Bußgeld u. a. wegen ergriffener Maßnahmen und überlanger Verfahrensdauer auf 95.587,50 €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Saisonkräfte beschäftigt, muss Stunden und Lohnzahlungen je Person lückenlos belegen können – fehlende Unterlagen werden je Beschäftigtem eigenständig mit Bußgeld belegt.

Behörde / Gericht
Rechtbank Noord-Nederland (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid / Nederlandse Arbeidsinspectie)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Art. 18b Abs. 2 Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (Wml)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Beschäftigte
50 bis 249
Mildernde Umstände
Ermäßigung um 12,5 % für angemessene Maßnahmen, 5 % für Verzögerung und 2.500 € wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.12.2025 Spargelhof ohne verlässliche Arbeitszeiterfassung: Raad van State bestätigt 11.250 € NiederlandeArbeitszeit 11.250 €

Die Arbeitszeitaufzeichnungen eines Spargelbetriebs (im Urteil anonymisiert) wichen im Mai/Juni 2022 strukturell von den tatsächlich geleisteten Stunden ab, u. a. blieb Sonntagsarbeit unerfasst, sodass die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten nicht kontrollierbar war. Der Raad van State bestätigte das 2023 ohne vorherige Verwarnung verhängte Bußgeld von 11.250 € einschließlich des Erhöhungsfaktors 1,5.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Arbeitszeiterfassung, die nicht die tatsächlichen Stunden abbildet, gilt als fehlend – Betriebe werden dann ohne Vorwarnung sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Erfassung von Arbeits- und Ruhezeiten

Behörde / Gericht
Raad van State, Afdeling bestuursrechtspraak (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
Art. 4:3 Abs. 1 Arbeidstijdenwet
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.01.2024 Gemüsebaubetrieb prellt Erntehelfer um Mindestlohn: rund 500.000 € Bußgeld und Einziehung DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 500.000 €

Ein Gemüsebaubetrieb zahlte Erntehelfern den tariflichen Mindestlohn nicht; der Fehlbetrag lag bei knapp 300.000 €. Die Ermittlungen stützten sich auf Befragungen mit Dolmetschern und die Auswertung von Arbeitszeit- und Erntemengendaten. Verhängt wurden Bußgelder von rund 200.000 €, zusätzlich wurden rund 300.000 € Tatertrag eingezogen (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Akkord- und Mengenlöhne in der Saisonarbeit müssen je Stunde den Mindestlohn erreichen; Abzüge für Unterkunft und Arbeitsmittel werden genau geprüft.

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Mindestlohn- bzw. Tarifrecht (tariflich bestimmter Mindestlohn); Einziehung des Tatertrags
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
30.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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