Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
100.000 €Summe der Geldbeträge
100.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Land
  1. Niederlande 100.000 € 100 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 100.000 € 100 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen

Keine Fälle für diese Auswahl.

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20251100.000 €
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

1 Fall

10.02.2025 Tödlicher Palettensturz im Lager: 100.000 € Geldbuße für Industrietor-Hersteller NiederlandeArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 100.000 €

Im Januar 2023 fiel im Lager eines Herstellers industrieller Tore in Didam (im Urteil anonymisiert) eine 792 kg schwere Palette aus einem vierfach gestapelten, instabilen Stapel auf einen neuen Beschäftigten, der starb; der eingesetzte Stapler mit Gabelverlängerung hatte keine eigene CE-Kennzeichnung und war für die Last ungeeignet, die Risikobeurteilung unvollständig und die Unterweisung des nicht Niederländisch sprechenden Opfers unzureichend. Das Gericht verhängte wegen vorsätzlicher Arbowet-Verstöße 100.000 € (davon 25.000 € bedingt) und 17.500 € Schadensersatz an die Mutter (ECLI:NL:RBOVE:2025:711).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unterweisungen müssen in einer Sprache erfolgen, die Beschäftigte verstehen – und frühere meldepflichtige Unfälle verlangen Konsequenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unterweisung fremdsprachiger Beschäftigter; sicheres Stapeln

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Rechtbank Overijssel (economische kamer)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Art. 32 Arbeidsomstandighedenwet i. V. m. Art. 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 Arbeidsomstandighedenwet; Art. 3.17, 7.2 Abs. 1, 7.18 Abs. 2 Arbeidsomstandighedenbesluit
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Keine Vorstrafen des Unternehmens; Teil der Geldbuße zur Bewährung.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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