Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
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Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach UnternehmenWann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 2 | 272.982 € |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 1 | 268.784 € |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 1 | — |
| Q3 2025 | 1 | 35.028 € |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 3 | 259.816 € |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 2 | 656.912 € |
10 Fälle
16.09.2026 Hillbeck Homes (Sowerby Bridge) LtdBauträger zahlt 300.000 £ nach Sturz eines Leiharbeiters durch ungesicherte Treppenöffnung 349.895 €
Ein 24-jähriger Bauhelfer, der als Aushilfe für ein Gerüstbauunternehmen arbeitete, stürzte in seiner zweiten Arbeitswoche auf der Wohnbaustelle des Bauträgers durch eine nicht gesichert abgedeckte und nicht umwehrte Treppenöffnung ein Geschoss tief auf Beton und erlitt schwere Wirbelsäulenverletzungen. Das Gericht sprach das Unternehmen in drei Anklagepunkten schuldig, weil es Arbeiten in der Höhe weder ausreichend geplant noch beaufsichtigt und keine geeigneten Maßnahmen gegen Abstürze getroffen hatte. Geldstrafe 300.000 £ plus Kosten.
Bodenöffnungen auf Baustellen müssen jederzeit tragfähig abgedeckt oder umwehrt sein – gerade neue und befristete Kräfte kennen die Gefahrenstellen nicht.
Absturzsicherung von Öffnungen; Einweisung neuer Beschäftigter
- Behörde / Gericht
- Leeds Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Work at Height Regulations 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.
- Construction company fined after 24-year-old father falls through unprotected stairwell opening (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.07.2026 Orchids Builders LLCDachdecker in Florida: 349.754 $ wegen wiederholt fehlender Absturzsicherung 307.017 €
OSHA stellte am 21.01. und 10.03.2026 auf zwei Wohnbaustellen in Rockledge fest, dass Beschäftigte des Dachdeckerbetriebs ohne Absturzsicherung auf Dächern arbeiteten; Schulungsnachweise, Augenschutz beim Nagler und ausreichend über die Dachkante reichende Leitern fehlten. Das Unternehmen war seit 2023 siebenmal inspiziert worden, jeweils mit Absturz-Verstößen. Vorgeschlagen: 349.754 $ (2 vorsätzliche, 4 wiederholte Verstöße).
Wer nach früheren Inspektionen dieselben Absturzmängel wieder zulässt, riskiert die Einstufung als wiederholter oder vorsätzlicher Verstoß mit deutlich höheren Strafen.
Absturzsicherung bei Dacharbeiten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- 29 CFR 1926 Subpart M (Fall Protection), Subpart X (Ladders)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
Originalbetrag 349.754 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.02.2026 15 Bauarbeiter nicht angemeldet: Geldstrafe und Bußgeld für Geschäftsführer 16.316 €
Eine rumänische Baufirma setzte als Subunternehmer eines Düsseldorfer Auftraggebers auf einer Baustelle im Landkreis Emmendingen 15 Arbeiter ein, ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden; Schaden rund 85.000 €. Gegen den Geschäftsführer ergingen ein rechtskräftiger Strafbefehl über 15.000 € und ein Bußgeld von 1.316 € (Datum = Veröffentlichung).
Wer ausländische Kräfte einsetzt, muss die Sozialversicherung im Herkunftsland (A1-Bescheinigung) belegen können – sonst gilt deutsches Beitragsrecht.
- Behörde / Gericht
- Amtsgericht Kenzingen / Hauptzollamt Lörrach (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt); SGB IV (Meldepflichten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Geschäftsführer persönlich per Strafbefehl verurteilt.
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
- Hohe Geldstrafe für Geschäftsführer einer Baufirma (Hauptzollamt Lörrach) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.02.2026 Polnisches Bauunternehmen: Unterentlohnung von Eisenbiegern – 11.000 € bestätigt 11.000 €
Der Geschäftsführer eines polnischen Bauunternehmens mit zwölf Arbeitnehmern (in der Entscheidung anonymisiert als „P Sp. z o.o.“), das als Subunternehmer auf einer Autobahnbrücken-Baustelle in Oberösterreich tätig war, hatte fünf Eisenbieger im März 2023 unter dem kollektivvertraglichen Entgelt bezahlt. Die Bezirkshauptmannschaft verhängte 12.500 €, das Landesverwaltungsgericht setzte auf 11.000 € herab; der VwGH wies die Revision zurück (Ra 2025/11/0196).
Bei Entsendungen nach Österreich zählt die korrekte kollektivvertragliche Einstufung jeder Tätigkeit – sie ist gerichtlich voll überprüfbar.
- Behörde / Gericht
- Verwaltungsgerichtshof (Vorinstanzen: Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Landesverwaltungsgericht Oberösterreich)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 29 Abs. 1 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Herabsetzung der Strafe durch das Landesverwaltungsgericht.
- Haftung von Führungskräften
- Strafe richtet sich gegen den Geschäftsführer als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen.
- VwGH Ra 2025/11/0196 vom 12.02.2026 (RIS) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.01.2026 Bulgarischer Bau-Subunternehmer: 232.500 € wegen Mindestlohnunterschreitung 232.500 €
Ein bulgarisches Bauunternehmen, das als Subunternehmer einer deutschen Firma zwischen Januar und Mai 2023 auf einer Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen arbeitete, zahlte unter dem Mindestlohn, zeichnete nur die Dauer, nicht Beginn und Ende der Arbeitszeit auf und meldete die Entsendung nicht an. Die im September 2025 erlassenen, seit Ende 2025 rechtskräftigen Bescheide belaufen sich auf 232.500 € – davon 215.000 € Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils und 17.500 € gegen den Geschäftsführer (Datum = Veröffentlichung, Bescheiddatum nicht genau angegeben).
Generalunternehmer sollten Mindestlohn, Stundenaufzeichnungen und Entsendemeldungen ihrer ausländischen Subunternehmer aktiv prüfen – der wirtschaftliche Vorteil wird vollständig abgeschöpft.
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Singen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Mindestlohngesetz; Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Aufzeichnungs- und Meldepflichten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Gesondertes Bußgeld von 17.500 € gegen den Geschäftsführer.
- Veröffentlicht
- 09.01.2026
- Zeit, Geld, Meldepflicht – Zoll ahndet Verstöße mit sechsstelligem Bußgeld (Hauptzollamt Singen) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.09.2025 Gerüstbauer ließ verunfallten Schwarzarbeiter ohne Hilfe – Bundesgericht bestätigt Strafe 35.028 €
Im Februar 2020 stürzte ein ohne Arbeitsbewilligung beschäftigter Gerüstbauer rund 4,5 m von einem Baugerüst; der Inhaber und Geschäftsführer der Gerüstbaufirma (im Urteil anonymisiert als „A.A. GmbH“) verständigte trotz Kenntnis des Unfalls keinen Rettungsdienst und hatte zwei Kosovaren ohne Bewilligung beschäftigt. Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung durch das Kantonsgericht Luzern: bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten und unbedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 410 CHF (32.800 CHF), dazu eine Busse von 2.000 CHF, die auch Verkehrsdelikte umfasst (6B_163/2024).
Nach einem Arbeitsunfall hat Erste Hilfe Vorrang vor allem anderen – der Versuch, illegale Beschäftigung zu verbergen, macht den Fall strafrechtlich schwerer.
- Behörde / Gericht
- Schweizerisches Bundesgericht (Vorinstanz: Kantonsgericht Luzern)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Art. 128 StGB (Unterlassung der Nothilfe); Ausländer- und Integrationsgesetz (Beschäftigung ohne Bewilligung)
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Inhaber und Geschäftsführer persönlich verurteilt.
Originalbetrag 32.800 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.09.2025.
- Bundesgericht, Urteil 6B_163/2024 vom 30.09.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.05.2025 Stuckateurbetrieb: 7,85 Mio. € Schwarzlohn-Schaden, über vier Jahre Haft Freiheitsstrafe
Ein Münchner Stuckateurmeister, dessen auf Stuckfassaden spezialisierter Betrieb zeitweise bis zu 60 Beschäftigte hatte, zahlte über Jahre Schwarzlöhne und verschleierte sie mit Scheinrechnungen angeblicher italienischer Subunternehmer; der aufgedeckte Schaden für die öffentlichen Kassen beträgt 7,85 Mio. €. Das Landgericht München I verurteilte ihn rechtskräftig zu 4 Jahren und 3 Monaten, einen Vorarbeiter wegen Beihilfe zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.
Schwarzlohnsysteme fliegen über Jahre gerechnet auf – der Schaden summiert sich, und auch Mitarbeiter, die mitmachen, werden bestraft.
- Behörde / Gericht
- Landgericht München I, 6. Strafkammer (Ermittlung: Hauptzollamt Rosenheim, FKS Weilheim)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt); § 370 AO (Steuerhinterziehung)
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Inhaber und Vorarbeiter persönlich zu Freiheitsstrafen verurteilt.
- Veröffentlicht
- 09.07.2025
- Über vier Jahre Haft wegen Sozialversicherungsbetrugs für Bauunternehmer (Hauptzollamt Rosenheim) Pressemitteilung einer Behörde
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06.11.2024 595 Construction LLCRohbaufirma aus Illinois: 287.465 $ für wiederholt ungesicherte Arbeiten in der Höhe 268.784 €
Inspektoren sahen im Mai 2024 dreimal binnen eines Monats Zimmerleute des Unternehmens aus Crystal Lake bei Wohnbauten in Elburn über 6 Fuß Höhe ohne Absturzsicherung arbeiten; es fehlten auch Schulungsnachweise und Staplerscheine, Anschlagmittel waren beschädigt. Das Unternehmen war bereits 2022 und 2023 beanstandet worden. Vorgeschlagen: 287.465 $.
Schulungsnachweise sind Pflicht, aber erst die tägliche Kontrolle auf der Baustelle verhindert Abstürze.
Absturzsicherung und Gefahrenerkennung auf Baustellen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- 29 CFR 1926 Subpart M (Fall Protection) u. a.
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 06.11.2024
Originalbetrag 287.465 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2024.
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15.12.2023 iSpan Systems LP; East Elgin Concrete Forming Ltd.Gebäudeeinsturz in London (Ontario): Stahlbauer und Betonfirma zahlen 400.000 CA$ 272.982 €
Beim Betonieren der Dachebene eines Neubaus stürzte im Dezember 2020 ein Gebäudeteil ein; zwei Arbeiter starben, vier wurden schwer verletzt. Der Hersteller des Stahltragwerks hatte die Tragfähigkeit nicht sichergestellt, die Betonfirma ihre Leute nicht ausreichend zu korrekten Messverfahren angeleitet. Geldstrafen 260.000 CA$ (iSpan) und 140.000 CA$ (East Elgin).
Bei Subunternehmerketten bleiben Tragwerkshersteller und aufsichtführender Unternehmer jeweils selbst verantwortlich – Weitergabe der Arbeit entlastet nicht.
Unterweisung zu Betoniervorgaben und Lastgrenzen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Ontario Court of Justice London (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 25(1)(e)(iii) (iSpan) und Section 25(2)(a) (East Elgin) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnisse beider Unternehmen.
- Veröffentlicht
- 05.01.2024
Originalbetrag 400.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2023.
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21.11.2023 Calcrete Construction Inc.Calcrete Construction: über 1 Mio. USD – bis 68 Wochenstunden ohne Überstundenlohn Sonstiges
Beschäftigte des Bauunternehmens aus Glendale arbeiteten regelmäßig 45 bis 68 Stunden pro Woche, ohne dass Überstunden vergütet wurden; zudem fehlten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ordnungsgemäße Lohnabrechnungen. Das Labor Commissioner's Office schloss mit dem Unternehmen einen Vergleich über mehr als 1 Mio. USD zugunsten von 249 Bauarbeitern.
Wer lange Wochenarbeitszeiten zulässt, muss sie auch vollständig erfassen und vergüten – systematische Überstunden ohne Aufzeichnung fallen bei jeder Lohnprüfung auf.
- Behörde / Gericht
- California Labor Commissioner's Office (Division of Labor Standards Enforcement)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- California Labor Code (Überstunden, Paid Sick Leave, Lohnabrechnung)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
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