Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

5Fälle aus 3 Jurisdiktionen
294.844 €Summe der Geldbeträge (4 Fälle mit Betrag)
25.672 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Land
  1. Deutschland 248.816 € 84 % · 3 Fälle
  2. Schweiz 35.028 € 12 % · 1 Fall
  3. Österreich 11.000 € 4 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. Mindestlohn und Schwarzarbeit 294.844 € 100 % · 5 Fälle

Wen?

nach Unternehmen

Keine Fälle für diese Auswahl.

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20251—
Q3 2025135.028 €
Q4 20250—
Q1 20263259.816 €
Q2 20260—
Q3 20260—

5 Fälle

23.02.2026 15 Bauarbeiter nicht angemeldet: Geldstrafe und Bußgeld für Geschäftsführer DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 16.316 €

Eine rumänische Baufirma setzte als Subunternehmer eines Düsseldorfer Auftraggebers auf einer Baustelle im Landkreis Emmendingen 15 Arbeiter ein, ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden; Schaden rund 85.000 €. Gegen den Geschäftsführer ergingen ein rechtskräftiger Strafbefehl über 15.000 € und ein Bußgeld von 1.316 € (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ausländische Kräfte einsetzt, muss die Sozialversicherung im Herkunftsland (A1-Bescheinigung) belegen können – sonst gilt deutsches Beitragsrecht.

Behörde / Gericht
Amtsgericht Kenzingen / Hauptzollamt Lörrach (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt); SGB IV (Meldepflichten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer persönlich per Strafbefehl verurteilt.
Veröffentlicht
23.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.02.2026 Polnisches Bauunternehmen: Unterentlohnung von Eisenbiegern – 11.000 € bestätigt ÖsterreichMindestlohn und Schwarzarbeit 11.000 €

Der Geschäftsführer eines polnischen Bauunternehmens mit zwölf Arbeitnehmern (in der Entscheidung anonymisiert als „P Sp. z o.o.“), das als Subunternehmer auf einer Autobahnbrücken-Baustelle in Oberösterreich tätig war, hatte fünf Eisenbieger im März 2023 unter dem kollektivvertraglichen Entgelt bezahlt. Die Bezirkshauptmannschaft verhängte 12.500 €, das Landesverwaltungsgericht setzte auf 11.000 € herab; der VwGH wies die Revision zurück (Ra 2025/11/0196).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Entsendungen nach Österreich zählt die korrekte kollektivvertragliche Einstufung jeder Tätigkeit – sie ist gerichtlich voll überprüfbar.

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (Vorinstanzen: Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Landesverwaltungsgericht Oberösterreich)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 29 Abs. 1 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Herabsetzung der Strafe durch das Landesverwaltungsgericht.
Haftung von Führungskräften
Strafe richtet sich gegen den Geschäftsführer als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen.
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.01.2026 Bulgarischer Bau-Subunternehmer: 232.500 € wegen Mindestlohnunterschreitung DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit 232.500 €

Ein bulgarisches Bauunternehmen, das als Subunternehmer einer deutschen Firma zwischen Januar und Mai 2023 auf einer Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen arbeitete, zahlte unter dem Mindestlohn, zeichnete nur die Dauer, nicht Beginn und Ende der Arbeitszeit auf und meldete die Entsendung nicht an. Die im September 2025 erlassenen, seit Ende 2025 rechtskräftigen Bescheide belaufen sich auf 232.500 € – davon 215.000 € Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils und 17.500 € gegen den Geschäftsführer (Datum = Veröffentlichung, Bescheiddatum nicht genau angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Generalunternehmer sollten Mindestlohn, Stundenaufzeichnungen und Entsendemeldungen ihrer ausländischen Subunternehmer aktiv prüfen – der wirtschaftliche Vorteil wird vollständig abgeschöpft.

Behörde / Gericht
Hauptzollamt Singen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Mindestlohngesetz; Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Aufzeichnungs- und Meldepflichten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Gesondertes Bußgeld von 17.500 € gegen den Geschäftsführer.
Veröffentlicht
09.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.09.2025 Gerüstbauer ließ verunfallten Schwarzarbeiter ohne Hilfe – Bundesgericht bestätigt Strafe SchweizMindestlohn und Schwarzarbeit 35.028 €

Im Februar 2020 stürzte ein ohne Arbeitsbewilligung beschäftigter Gerüstbauer rund 4,5 m von einem Baugerüst; der Inhaber und Geschäftsführer der Gerüstbaufirma (im Urteil anonymisiert als „A.A. GmbH“) verständigte trotz Kenntnis des Unfalls keinen Rettungsdienst und hatte zwei Kosovaren ohne Bewilligung beschäftigt. Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung durch das Kantonsgericht Luzern: bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten und unbedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 410 CHF (32.800 CHF), dazu eine Busse von 2.000 CHF, die auch Verkehrsdelikte umfasst (6B_163/2024).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einem Arbeitsunfall hat Erste Hilfe Vorrang vor allem anderen – der Versuch, illegale Beschäftigung zu verbergen, macht den Fall strafrechtlich schwerer.

Behörde / Gericht
Schweizerisches Bundesgericht (Vorinstanz: Kantonsgericht Luzern)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
Art. 128 StGB (Unterlassung der Nothilfe); Ausländer- und Integrationsgesetz (Beschäftigung ohne Bewilligung)
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Inhaber und Geschäftsführer persönlich verurteilt.

Originalbetrag 32.800 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.05.2025 Stuckateurbetrieb: 7,85 Mio. € Schwarzlohn-Schaden, über vier Jahre Haft DeutschlandMindestlohn und Schwarzarbeit Freiheitsstrafe

Ein Münchner Stuckateurmeister, dessen auf Stuckfassaden spezialisierter Betrieb zeitweise bis zu 60 Beschäftigte hatte, zahlte über Jahre Schwarzlöhne und verschleierte sie mit Scheinrechnungen angeblicher italienischer Subunternehmer; der aufgedeckte Schaden für die öffentlichen Kassen beträgt 7,85 Mio. €. Das Landgericht München I verurteilte ihn rechtskräftig zu 4 Jahren und 3 Monaten, einen Vorarbeiter wegen Beihilfe zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwarzlohnsysteme fliegen über Jahre gerechnet auf – der Schaden summiert sich, und auch Mitarbeiter, die mitmachen, werden bestraft.

Behörde / Gericht
Landgericht München I, 6. Strafkammer (Ermittlung: Hauptzollamt Rosenheim, FKS Weilheim)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
Rechtsgrundlage
§ 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt); § 370 AO (Steuerhinterziehung)
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
50 bis 249
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Inhaber und Vorarbeiter persönlich zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Veröffentlicht
09.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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