Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 1 | — |
| Q3 2025 | 1 | 35.028 € |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 3 | 259.816 € |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
5 Fälle
23.02.2026 15 Bauarbeiter nicht angemeldet: Geldstrafe und Bußgeld für Geschäftsführer 16.316 €
Eine rumänische Baufirma setzte als Subunternehmer eines Düsseldorfer Auftraggebers auf einer Baustelle im Landkreis Emmendingen 15 Arbeiter ein, ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden; Schaden rund 85.000 €. Gegen den Geschäftsführer ergingen ein rechtskräftiger Strafbefehl über 15.000 € und ein Bußgeld von 1.316 € (Datum = Veröffentlichung).
Wer ausländische Kräfte einsetzt, muss die Sozialversicherung im Herkunftsland (A1-Bescheinigung) belegen können – sonst gilt deutsches Beitragsrecht.
- Behörde / Gericht
- Amtsgericht Kenzingen / Hauptzollamt Lörrach (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt); SGB IV (Meldepflichten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Geschäftsführer persönlich per Strafbefehl verurteilt.
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
- Hohe Geldstrafe für Geschäftsführer einer Baufirma (Hauptzollamt Lörrach) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.02.2026 Polnisches Bauunternehmen: Unterentlohnung von Eisenbiegern – 11.000 € bestätigt 11.000 €
Der Geschäftsführer eines polnischen Bauunternehmens mit zwölf Arbeitnehmern (in der Entscheidung anonymisiert als „P Sp. z o.o.“), das als Subunternehmer auf einer Autobahnbrücken-Baustelle in Oberösterreich tätig war, hatte fünf Eisenbieger im März 2023 unter dem kollektivvertraglichen Entgelt bezahlt. Die Bezirkshauptmannschaft verhängte 12.500 €, das Landesverwaltungsgericht setzte auf 11.000 € herab; der VwGH wies die Revision zurück (Ra 2025/11/0196).
Bei Entsendungen nach Österreich zählt die korrekte kollektivvertragliche Einstufung jeder Tätigkeit – sie ist gerichtlich voll überprüfbar.
- Behörde / Gericht
- Verwaltungsgerichtshof (Vorinstanzen: Bezirkshauptmannschaft Gmunden, Landesverwaltungsgericht Oberösterreich)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 29 Abs. 1 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Herabsetzung der Strafe durch das Landesverwaltungsgericht.
- Haftung von Führungskräften
- Strafe richtet sich gegen den Geschäftsführer als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen.
- VwGH Ra 2025/11/0196 vom 12.02.2026 (RIS) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.01.2026 Bulgarischer Bau-Subunternehmer: 232.500 € wegen Mindestlohnunterschreitung 232.500 €
Ein bulgarisches Bauunternehmen, das als Subunternehmer einer deutschen Firma zwischen Januar und Mai 2023 auf einer Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen arbeitete, zahlte unter dem Mindestlohn, zeichnete nur die Dauer, nicht Beginn und Ende der Arbeitszeit auf und meldete die Entsendung nicht an. Die im September 2025 erlassenen, seit Ende 2025 rechtskräftigen Bescheide belaufen sich auf 232.500 € – davon 215.000 € Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils und 17.500 € gegen den Geschäftsführer (Datum = Veröffentlichung, Bescheiddatum nicht genau angegeben).
Generalunternehmer sollten Mindestlohn, Stundenaufzeichnungen und Entsendemeldungen ihrer ausländischen Subunternehmer aktiv prüfen – der wirtschaftliche Vorteil wird vollständig abgeschöpft.
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Singen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Mindestlohngesetz; Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Aufzeichnungs- und Meldepflichten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Gesondertes Bußgeld von 17.500 € gegen den Geschäftsführer.
- Veröffentlicht
- 09.01.2026
- Zeit, Geld, Meldepflicht – Zoll ahndet Verstöße mit sechsstelligem Bußgeld (Hauptzollamt Singen) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.09.2025 Gerüstbauer ließ verunfallten Schwarzarbeiter ohne Hilfe – Bundesgericht bestätigt Strafe 35.028 €
Im Februar 2020 stürzte ein ohne Arbeitsbewilligung beschäftigter Gerüstbauer rund 4,5 m von einem Baugerüst; der Inhaber und Geschäftsführer der Gerüstbaufirma (im Urteil anonymisiert als „A.A. GmbH“) verständigte trotz Kenntnis des Unfalls keinen Rettungsdienst und hatte zwei Kosovaren ohne Bewilligung beschäftigt. Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung durch das Kantonsgericht Luzern: bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten und unbedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 410 CHF (32.800 CHF), dazu eine Busse von 2.000 CHF, die auch Verkehrsdelikte umfasst (6B_163/2024).
Nach einem Arbeitsunfall hat Erste Hilfe Vorrang vor allem anderen – der Versuch, illegale Beschäftigung zu verbergen, macht den Fall strafrechtlich schwerer.
- Behörde / Gericht
- Schweizerisches Bundesgericht (Vorinstanz: Kantonsgericht Luzern)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Art. 128 StGB (Unterlassung der Nothilfe); Ausländer- und Integrationsgesetz (Beschäftigung ohne Bewilligung)
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Inhaber und Geschäftsführer persönlich verurteilt.
Originalbetrag 32.800 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.09.2025.
- Bundesgericht, Urteil 6B_163/2024 vom 30.09.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.05.2025 Stuckateurbetrieb: 7,85 Mio. € Schwarzlohn-Schaden, über vier Jahre Haft Freiheitsstrafe
Ein Münchner Stuckateurmeister, dessen auf Stuckfassaden spezialisierter Betrieb zeitweise bis zu 60 Beschäftigte hatte, zahlte über Jahre Schwarzlöhne und verschleierte sie mit Scheinrechnungen angeblicher italienischer Subunternehmer; der aufgedeckte Schaden für die öffentlichen Kassen beträgt 7,85 Mio. €. Das Landgericht München I verurteilte ihn rechtskräftig zu 4 Jahren und 3 Monaten, einen Vorarbeiter wegen Beihilfe zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.
Schwarzlohnsysteme fliegen über Jahre gerechnet auf – der Schaden summiert sich, und auch Mitarbeiter, die mitmachen, werden bestraft.
- Behörde / Gericht
- Landgericht München I, 6. Strafkammer (Ermittlung: Hauptzollamt Rosenheim, FKS Weilheim)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt); § 370 AO (Steuerhinterziehung)
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Inhaber und Vorarbeiter persönlich zu Freiheitsstrafen verurteilt.
- Veröffentlicht
- 09.07.2025
- Über vier Jahre Haft wegen Sozialversicherungsbetrugs für Bauunternehmer (Hauptzollamt Rosenheim) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink