Branchenpaket Betreiberverantwortung · GB06 von 16 · Strang A — Die Anlage

Heizung und Anlagentechnik nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz

Begleiten Sie Andrzej Nowak bei der Bewältigung einer Winterhavarie und der Gesetzesanwendung nach GModG. Für Technische Objektleitung, Asset Management, Bauabteilung im Bestandshalter.

1 h 105 Module mit Abschlusstest

Worum es geht

Mit dem 29. Juli 2026 ist das Gebäudeenergiegesetz abgelöst; an seiner Stelle steht das Gebäudemodernisierungsgesetz. Für den Nichtwohnbestand betrifft das nicht nur den Wärmeerzeuger, sondern die gesamte Anlagentechnik — Betriebs-, Wartungs- und Inspektionspflichten für Heizung, Klima und Lüftung, Nachrüstpflichten an Dämmung und Verteilungsleitungen, dazu die Effizienzanforderungen an die Gebäudeautomation.

Der Kurs stellt zuerst den Rechtsrahmen und die Systematik des neuen Gesetzes dar und arbeitet die Änderungen gegenüber dem abgelösten Recht heraus — das ist der Teil, den Sekundärquellen derzeit am unzuverlässigsten wiedergeben. Es folgen die Anforderungen an neu eingebaute Wärmeerzeuger im Bestand mit ihren Übergangsregelungen, die laufenden Betriebspflichten und die Nachrüstpflichten. Der Abschluss verbindet das Gesetz mit der Gebäudeautomation, weil dort die Effizienzvorgaben für Nichtwohngebäude ansetzen.

Der Kurs informiert allgemein zum Rechtsstand September 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Er erklärt das System und nennt zu jeder Aussage die Fundstelle — die Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Ihre.

Der Aufbau

5 Module, 1 h 10 — und am Ende der Abschlusstest.

Jedes Modul endet mit einer Übung, die das eben Gelernte abruft. Der Abschlusstest zieht seine Fragen über alle Module hinweg; bestanden wird er mit der Bescheinigung quittiert, die den Umfang in Zeitstunden ausweist.

1 Rechtsrahmen und Systematik des GModG

Was sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz gegenüber dem Gebäudeenergiegesetz geändert hat

2 Neuanforderungen an Wärmeerzeuger und Übergangsfristen

Anforderungen an neu eingebaute Wärmeerzeuger im Bestand und die Übergangsregelungen

3 Betriebs-, Wartungs- und Inspektionspflichten

Betriebs-, Wartungs- und Inspektionspflichten für Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen

4 Nachrüstpflichten im Gebäudebestand

Nachrüstpflichten im Bestand: Dämmung von Verteilungsleitungen, oberste Geschossdecke, Anlagenaustausch

5 Gebäudeautomation und Effizienzvorgaben im Nichtwohngebäude

Der Zusammenhang mit der Gebäudeautomation und den Effizienzanforderungen an Nichtwohngebäude

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Erarbeitet aus den amtlichen Texten — deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Cellar des Amts für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen freien amtlichen Text gibt (Landesbauordnungen, DIN, DGUV), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript, das die Regelwerke als Nachweis führt.

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) seit 29.07.2026

Der geltende Rahmen an der Stelle des GEG — Systematik, Anwendungsbereich und Verhältnis zum Altbestand.

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) Wärmeerzeuger, Übergangsregelungen

Anforderungen an neu eingebaute Wärmeerzeuger im Bestand und der zeitliche Pfad.

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) Betriebs- und Nachrüstpflichten

Wartung und Inspektion der Anlagentechnik, Dämmung von Verteilungsleitungen, oberste Geschossdecke, Gebäudeautomation.

Die Kette ist nur so belastbar wie ihr Nachweis.

Alle sechzehn Kurse einzeln zuweisen, entlang der Rollen — Asset, Property, Facility, Dienstleister. Erinnerungen laufen automatisch, Zertifikat je Person, Audit-Export fürs Ganze.

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