Branchenpaket Betreiberverantwortung · GB11 von 16 · Strang B — Das Gebäude im Betrieb

Gewerbliches Mietrecht: Erhaltung, Mängel und die Grenzen der Überwälzung

Begleiten Sie Miriam Falk bei der rechtssicheren Steuerung von Mängeln, Verträgen und Modernisierungen. Für Property Management, Vermietung, Asset Management.

1 h 105 Module mit Abschlusstest

Worum es geht

Im Gewerbemietrecht gilt Vertragsfreiheit — aber nicht grenzenlos, und vor allem nicht dort, wo es zählt. Die Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB lässt sich auf einen Dienstleister übertragen, aber nicht abgeben: Gegenüber dem eigenen Mieter haftet der Vermieter über § 278 BGB für seinen Erfüllungsgehilfen ohne Entlastungsmöglichkeit. Genau das unterläuft vielen Überwälzungsklauseln.

Der Kurs geht die Leistungsstörungen durch — Mangel, Minderung, Schadensersatz — und zieht die Ausschlussgrenzen der §§ 536b, 536c BGB. Ein eigener Teil klärt, welche Wohnraumvorschriften auf Gewerberaum gerade nicht anwendbar sind und welche § 578 BGB überträgt. Es folgen die Schriftform des § 550 BGB, die in jeder Due Diligence zum Fallstrick wird, und § 566 BGB beim Eigentümerwechsel. Den Abschluss bilden Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 555a bis 555f BGB in der Gewerbefläche.

Der Kurs informiert allgemein zum Rechtsstand September 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Er erklärt das System und nennt zu jeder Aussage die Fundstelle — die Bewertung Ihres Einzelfalls bleibt Ihre.

Der Aufbau

5 Module, 1 h 10 — und am Ende der Abschlusstest.

Jedes Modul endet mit einer Übung, die das eben Gelernte abruft. Der Abschlusstest zieht seine Fragen über alle Module hinweg; bestanden wird er mit der Bescheinigung quittiert, die den Umfang in Zeitstunden ausweist.

1 Erhaltungspflicht und Leistungsstörungen

Die Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB und warum sie über § 278 BGB nicht delegierbar ist

2 Mängelrechte und Ausschlussfristen

Mangel, Minderung und Schadensersatz: §§ 536, 536a und die Grenzen der §§ 536b, 536c

3 Gewerberaum und Abgrenzung zum Wohnraum

Welche Wohnraumvorschriften auf Gewerberaum gerade NICHT anwendbar sind — und welche § 578 BGB überträgt

4 Schriftform und Eigentümerwechsel

Die Schriftform des § 550 BGB als Fallstrick der Due Diligence, und § 566 BGB beim Eigentümerwechsel

5 Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 555a bis 555f in der Gewerbefläche

Rechtsgrundlagen

Diese Vorschriften behandelt der Kurs

Erarbeitet aus den amtlichen Texten — deutsche Gesetze über gesetze-im-internet.de, EU-Recht über das Cellar des Amts für Veröffentlichungen. Zwischen Gesetz und Kurs steht ein Quellbaum, der die Fundstelle in jedem Knoten trägt; wo es keinen freien amtlichen Text gibt (Landesbauordnungen, DIN, DGUV), steht ein gekennzeichnetes eigenes Fachskript, das die Regelwerke als Nachweis führt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535, 536, 536a bis 536c

Erhaltungspflicht, Mangelbegriff, Minderung, Schadensersatz und die Ausschlusstatbestände.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 550, 566, 578

Schriftform des langfristigen Vertrags, Eigentümerwechsel und welche Wohnraumvorschriften auf Gewerberaum anwendbar sind.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 554, 555b bis 555f

Duldungspflichten bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen und die Ankündigung.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 278, 540, 543, 546, 562, 580a

Erfüllungsgehilfenhaftung, Untervermietung, außerordentliche Kündigung, Rückgabe, Vermieterpfandrecht und Kündigungsfristen.

Die Kette ist nur so belastbar wie ihr Nachweis.

Alle sechzehn Kurse einzeln zuweisen, entlang der Rollen — Asset, Property, Facility, Dienstleister. Erinnerungen laufen automatisch, Zertifikat je Person, Audit-Export fürs Ganze.

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